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   OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19   

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https://dejure.org/2019,43971
OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19 (https://dejure.org/2019,43971)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.06.2019 - 26 SchH 3/19 (https://dejure.org/2019,43971)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 26 SchH 3/19 (https://dejure.org/2019,43971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2020, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Das für den Antrag nach § 1032 Abs. 2 erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin ergibt sich bereits aus deren Parteistellung in dem von der Antragsgegnerin durch Anrufung des ICC-Schiedsgerichtes eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss v. 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 15, zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 8.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 16, zit. nach juris) ist der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO zwar dann unzulässig, wenn er auf einem mit Treu und Glauben unvereinbaren widersprüchlichen Verhalten des Antragstellers beruht.

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Es kann offen bleiben, ob die Schiedsvereinbarung der Parteien ungeachtet der im Vertragstext unter 7. zum "place of jurisdiction" getroffenen Vereinbarung zu einem ausländischen Schiedsspruch im Sinne des Art. 1 Abs. 1 UNÜ führen kann und deshalb den Formanforderungen des Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 UNÜ unterliegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.5.2011, XI ZR 373/08, Rn. 29, zit. nach juris).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 105/06

    Kollision von Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB; Vorrang einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Die Gerichtsstandsvereinbarung kann damit in Übereinstimmung der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 25.01.2007, VII ZR 105/06, Rn. 20 f., zit. nach juris) - ohne einen Widerspruch zur Schiedsklausel - so ausgelegt werden, dass sie keine funktionelle Zuständigkeit der staatlichen Gerichte begründen, sondern die örtliche Zuständigkeit der staatlichen Gerichte in den Fällen regeln soll, in denen die staatlichen Gerichte auch bei Vereinbarung einer Streitentscheidung durch ein Schiedsgericht zuständig sind.
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09

    Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Anwendung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Denn der Meistbegünstigungsgrundsatz des Art. VII Abs. 1 UNÜ rechtfertigt die Anwendung der im Verhältnis zu Art. 11 Abs. 2 UNÜ hinsichtlich des Formerfordernisses weniger strengen Regelung des § 1031 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 30.9.2010, III ZB 69/09, Rn. 5 ff., zit. nach juris; Zöller/Geimer, a.a.O., Anh § 1061 Art. 11 UNÜ, Rn. 1).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 77/17

    Stehen der Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz unter der aufschiebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Es bedarf in diesem Zusammenhang auch keiner Entscheidung, ob das Vertragsverhältnis der Parteien der Anwendung des CISG unterliegt, da sich aus dessen Vorschriften an eine Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr keine weitergehenden Anforderungen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, I ZB 77/17, Rn. 30, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 6/16

    Vertragsbeirat kein Schiedsgericht im Sinne von §§ 1025 ff. ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Maßgebend ist insoweit bei einem dem Wortlaut entsprechenden Verständnis, dass Schiedsgerichte im materiellen Sinne Rechtsprechung ausüben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2017, 26 Sch 6/16 , Rn. 44 m.w.N., zit. nach juris) und ihnen als "privaten Gerichten" auch "Gerichtsbarkeit" zugeordnet werden kann.
  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von der Konstellation, die dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des BGH vom 26.03.1969 (VIII ZR 194/68, Rn. 10, zit. nach juris) zugrunde lag, da dort neben einer Schiedsklausel ausdrücklich eine vertragliche Regelung getroffen war, nach der bei "allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ... die Klage" bei dem für den Sitz der Hauptniederlassung des Lieferers zuständigen Gericht zu erheben sein sollte.
  • OLG Hamburg, 19.04.2010 - 6 SchH 2/09

    Internationaler Transportvertrag: Vereinbarung über den Ort des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19
    Dementsprechend findet sich nicht nur in der deutschen Sprache der Begriff der "Schiedsgerichtsbarkeit", sondern auch in der englischen Sprache der Begriff der "arbitral jurisdiction" (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.04.2010, 6 SchH 2/09, Rn. 13, zit. nach juris).
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